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(lsw) Künstliches Heroin auf Rezept ist für viele Schwerstabhängige der letzte Weg aus dem Sumpf. Doch wann es eine flächendeckende Versorgung gibt, ist unklarer denn je. Nicht selten fehlt es einfach an Patienten mit den notwendigen Voraussetzungen.

Bund und Land sind mittlerweile willig, die Krankenkassen signalisieren Einverständnis – und doch läuft die Diamorphin-Abgabe für Schwerstabhängige in Baden-Württemberg nur schleppend an. Das unternehmerische Risiko, das eine neue Abgabestelle für künstliches Heroin birgt, ist oft zu groß. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums steht die Stadt Stuttgart in den Startlöchern. Der Gemeinderat hat sich Ende November berichten lassen, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abgabestelle sind. Doch: „Vor 2012 wird es sicher nichts“, schätzt Hans Gros, Suchthilfeplaner der Landeshauptstadt.

Hohe Auflagen

Bevor der Gemeinderat grünes Licht geben könne, müsse die Finanzierung stehen. Und danach dauere es sicher noch ein Jahr. Dabei würde Suchtmediziner Andreas Zsolnai, der die Anlaufstelle betreiben soll, am liebsten bald loslegen. Die rechtlichen Vorgaben seien erfüllt, auch Kooperationspartner habe er schon. „Doch wegen der Auflagen und des hohen Personalschlüssels ist das betriebswirtschaftliche Risiko so hoch, dass ein einzelner Arzt wie ich das nicht schultern kann.“

Bis sich die Abgabestelle trägt, braucht es nach Schätzung der Fachleute rund 50 Patienten. Sie müssen unter anderem mindestens 23 Jahre alt und seit fünf Jahren abhängig sein. Voraussetzung sind zudem zwei gescheiterte Therapieversuche, etwa mit Methadon. Die hohen Hürden führen dazu, dass laut Gesundheitsministerium von den rund 9000 Schwerstabhängigen im Land nur etwa 200 bis 300 die Voraussetzungen für die Diamorphin-Behandlung erfüllen.

Modellprojekt

Eine Anlaufstelle in Stuttgart könne sich durchaus tragen, sagt Zsolnai. Wie lange es aber dauere, bis die notwendigen Patienten auch in die Praxis kommen, könne er nicht schätzen. „Irgendjemand müsste für die Anfangszeit grade stehen. Es bräuchte vielleicht ein fünfjähriges Modellprojekt.“ Für die Räume gibt es ebenfalls enge Vorgaben – aus Sicherheitsgründen. Zsolnais derzeitige Praxis im Gesundheitsamt wäre zu klein. In seinen Augen drängt die Zeit, weil jederzeit Kooperationspartner abspringen könnten. „Wenn es nicht innerhalb des nächsten Jahres festgezurrt wird, besteht die Gefahr, dass es im Sande verläuft.“

Als mögliche Standorte für die Diamorphin-Zentren waren im Sommer auch noch Mannheim, Freiburg, Heilbronn, Tübingen, Singen, Ulm und Ravensburg im Spiel. Doch sieht es vielerorts nicht rosig aus. „Viele dieser Anlaufstellen werden sich wohl nicht realisieren lassen“, sagt Joachim Holzapfel, Leiter des Suchthilfezentrums in Karlsruhe. Meist fehlten Patienten.

 

quelle: http://www.mainpost.de/regional/main-tauber/Kuenstliches-Heroin-auf-Rezept;art21526,5904860

Fensterlose Räume mit Sicherungen wie in einer Bank, verdeckt installierte Überfallmelder – so sollen die Zentren aussehen, in denen in Baden-Württemberg künftig Diamorphin abgegeben wird.

STUTTGART (fst). Das Landeskabinett in Stuttgart hat nach langem internen Widerstand Mitte Juni den Rechtsrahmen für die Umsetzung der diamorphingestützten Substitution in Baden-Württemberg vorgelegt. Das entsprechende Bundesgesetz ist bereits seit Juli 2009 in Kraft.

Mappus galt als rigoroser Kritiker des Projekts

Doch als Stefan Mappus (CDU) im Februar zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, hielt man im Sozialministerium die Luft an: Mappus war – wie viele CDU-Kollegen im Südwesten –  als rigoroser Kritiker der Diamorphinabgabe in Erscheinung getreten. „Wir sind nicht bereit, finanziell in die Bresche zu springen“, sagt der damalige CDU-Fraktionschef noch im Oktober 2008, als es um eine Anschlussfinanzierung für die Karlsruher Heroinambulanz ging.

Mit dem Kabinettsbeschluss hat Mappus zähneknirschend zugestimmt. Doch die administrativen Hürden sind hoch – Experten meinen: zu hoch. Das Sicherheitskonzept für die vermutlich zehn Standorte, an denen Diamorphin abgegeben werden soll, ist aufwändig. „Die baulichen Anforderungen sind – gelinde gesagt – übertrieben“, sagt Dr. Gisela Dahl, Vorstandsmitglied bei der KV Baden-Württemberg. Das Beste sei, man kaufe für die Einrichtungen „eine alte Bank“, meint Dahl. Denn das sechsseitige Sicherheitskonzept verlangt quasi den Bau eines Hochsicherheitstrakts für Lagerung und Abgabe des Diamorphins – Überfall- und Einbruchmeldeanlage mit Direktschaltung zur Polizei inklusive. Weil diese Infrastruktur kein Arzt alleine stemmen kann, zahlt das Land für jeden Standort einen Investitionszuschuss von 100 000 Euro.

Die politischen Debatten im Vorfeld hat KV-Vorstand Dahl nie verstanden: „Es geht um eine medizinische Behandlung, nicht um ein Politikum.“ Die Suchtmedizinerin Dr. Inge Hönekopp, die in Mannheim eine Methadon-Schwerpunktpraxis leitet, erinnert an den Modellversuch, der dem Beschluss des Bundestags im Juli 2009 vorausgegangen ist: „Die Begleitforschung zum Modellprojekt über die heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger hat klar ergeben, dass diese Behandlungsform medizinisch und ökonomisch für Patienten, die GKV und die Gesellschaft insgesamt vorteilhaft ist.“ Der Kreis der in Frage kommenden Suchtkranken werde sehr klein sein. „In Mannheim werden es 15 bis 30 Personen sein. Ich denke, dass sich diese Zahl aber noch erhöhen wird“, sagt Hönekopp. Insgesamt wird landesweit mit bis zu 300 Teilnehmern gerechnet.

Wahrscheinlich werden im laufenden Jahr nur die Standorte Karlsruhe und Stuttgart an den Start gehen. Dahl hofft, dass bis Ende 2011 auch Einrichtungen in Mannheim, Freiburg, Heilbronn, Tübingen/Reutlingen, Singen, Ulm und Ravensburg den Betrieb aufnehmen können.

Honorierung der Ärzte ist noch ungewiss

Aus Sicht des KV-Vorstands ist nicht ausgemacht, ob sich genügend Ärzte für die Arbeit in den Spezial-Einrichtungen finden. Denn unklar ist auch noch die Honorierung der Ärzte. Anfang Juli wird dazu im Bewertungsausschuss eine Entscheidung erwartet. Dass in der Politik das Misstrauen gegenüber substituierenden Ärzten noch längst nicht passé ist, zeigte im Dezember 2009 ein Papier der baden-württembergischen Landesregierung zur Honorierung der Diamorphin-Abgabe. Werde die Substitution „zu schlecht bezahlt, finden sich keine qualifizierten Ärzte, wird sie zu gut bezahlt, wird der Wechsel auf andere Substitutionsmittel erschwert“, heißt es. Für KV-Vorstand Dahl eine befremdliche Sichtweise: „Ich gebe doch nicht Heroin ab, weil ich damit mehr Geld verdiene.“

Diamorphingestützte Substitution

Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitution hat der Bundestag im Juli 2009 einen Rechtsanspruch für Schwerstabhängige auf entsprechende Behandlung geschaffen.
Allerdings gelten für potenzielle Teilnehmer strenge Voraussetzungen: Die Betroffenen müssen unter anderem mindestens 23 Jahre alt und seit fünf Jahren opiatabhängig sein sowie mindestens zwei erfolglose Therapieversuche mit Methadon oder Subutex hinter sich haben. Anders als bei der Methadon-Substitution ist eine Take-home-Regelung verboten. Außerdem gilt ein Sondervertriebsweg, bei dem das Diamorphin vom Hersteller direkt zu den substituierenden Einrichtungen transportiert wird.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zudem Mitte Juni festgelegt, dass Patienten, die Diamorphin erhalten, in den ersten sechs Monaten psychosozial betreut werden. Hoch sind auch die Anforderungen an die Einrichtungen. Sie müssen mindestens drei Ärzte in Vollzeit beschäftigen und die Behandlung täglich über zwölf Stunden sicherstellen. Alle beteiligten Ärzte müssen über suchttherapeutische Qualifikationen verfügen oder sie müssen mindestens sechs Monate beim Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung tätig gewesen sein.

Diamorphinabgabe im Südwesten nach strengen Regeln

STUTTGART (fst). Das baden-württembergische Landeskabinett hat nach langem internen Streit eine Grundlage für die diamorphingestützte Substitution geschaffen. Sozialministerin Monika Stolz (CDU) betonte, man setze den Rechtsanspruch für Schwerstabhängige „mit der gebotenen Sorgfalt um“. Dabei solle der Missbrauch von Diamorphin „sicher ausgeschlossen“ werden.

Für Baden-Württemberg wird mit 200 bis 300 Teilnehmern gerechnet. Um eine Zulassung zu erhalten, müssen die Träger in das örtliche System der Suchtkrankenhilfe eingebunden sein. Im Gespräch sind Standorte in Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heilbronn, Stuttgart, Tübingen/Reutlingen, Singen, Ulm und Ravensburg. Die Einrichtungen sollen Investitionszuschüsse von 100 000 Euro erhalten, um die strengen Sicherheitsvorschriften erfüllen zu können.

Erwartet wird, dass Karlsruhe als erster Standort einen Genehmigungsantrag stellen wird. Auch in Stuttgart seien die Planungen „recht weit fortgeschritten“. Für alle anderen genannten Städte erwartet Stolz einen Start erst im kommenden Jahr.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur diamorphingestützten Substitution ist am 21. Juli 2009 in Kraft getreten.

Von Frank Krause, aktualisiert am 17.09.2010 um 18:15
Elfjähriger Heroindealer erneut gefasst
Foto: dpa

Stuttgart – Die Versorgung von schwerstabhängigen Drogensüchtigen mit künstlich hergestelltem Heroin wird sich weiter verzögern. Zwar hat nach dem Bund nun auch das Land die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, aber die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wird die neun geplanten Schwerpunktpraxen im Land nicht auf einmal ausweisen. „Unser Ziel ist es, noch dieses Jahr oder spätestens Anfang 2011 in Stuttgart eine Praxis zu eröffnen. Danach werden wir sukzessive die anderen Standorte im Land angehen. Alle auf einmal geht nicht“, sagte ein KV-Sprecher am Freitag unserer Zeitung. Man müsse „erst einmal Erfahrungen in Stuttgart“ sammeln.

Jahrelang hatte die Politik darum gerungen, wie man schwerstabhängigen Süchtigen hilft und sie aus der Beschaffungskriminalität holt. Während SPD, Grüne, FDP und Kommunen für die Therapie mit Diamorphin warben, stellte sich die CDU lange quer. Inzwischen hat die Union auf Bundesebene eingelenkt, das baden-württembergische Sozialministerium hat nun die entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen. Damit haben rund 200 bis 300 Schwerstabhängige im Land, bei denen alle anderen Therapien gescheitert waren, das Anrecht auf das sogenannte Heroin auf Krankenschein.

Im Land sollen speziell ausgestattete Schwerpunktpraxen an den Standorten Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Heilbronn, Tübingen/Reutlingen, Singen, Ulm und Ravensburg eingerichtet werden; in Karlsruhe gibt es bereits eine Praxis. Die Genehmigung müssen das jeweilige Regierungspräsidium sowie die KV erteilen. Wann die anderen Arztpraxen betriebsbereit sind, ist unklar. „Der Aufwand an Sicherheitsvorkehrungen ist sehr hoch“, so der KV-Sprecher.

Das Land hat für die einzelnen Standorte einen Investitionszuschuss von jeweils 100000 Euro signalisiert. Der Städtetag begrüßte die Verwaltungsvereinbarung des Sozialministeriums. „Land und Kommunen haben ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist die kassenärztliche Vereinigung am Zug“, sagte Städtetagssprecher Manfred Stehle unserer Zeitung . Das „jahrelange Bohren eines dicken Brettes“ habe zu einem „letztlich befriedigenden Ergebnis“ geführt, zumal wenn die Therapie in die örtliche Suchtkrankenhilfe integriert werde. Der Städtetag warnte zugleich davor, die Ausweisung der Arztpraxen hinauszuzögern. Nachdem das Gesetz nun in Kraft sei, könnten Drogenabhängige die Therapie einklagen.

quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.anfang-2011-heroin-auf-krankenschein-verzoegert-sich.c809404d-76ea-4fbf-bbca-88cacb866f42.html

Inhalt
1. Einleitung ……………………………………………………………………………………………………………. 3
2. Ablauf und Methode……………………………………………………………………………………………… 4
2.1 Dokumentationssystem ………………………………………………………………………………….4
2.2 Behandlungszentren und Patienten …………………………………………………………………. 5
2.3 Auswertungen……………………………………………………………………………………………….5
3. Ergebnisse …………………………………………………………………………………………………………… 6
3.1 Ausgangssituation der neu aufgenommenen Diamorphinpatienten……………………… 6
3.2 Behandlungsregime und Status der Diamorphinpatienten in 2008…………………….. 10
3.2.1 Behandlungsdauer, Behandlungsregime und Diamorphindosis………………….. 11
3.2.2 Die aktuelle Situation der Diamorphinpatienten………………………………………. 14
3.3 Verlauf langfristiger Diamorphinbehandlung …………………………………………………. 24
3.3.1 Die Entwicklung des Gesundheitszustands unter den Diamorphinpatienten… 25
3.3.2 Die Entwicklung der sozialen Situation und des Legalverhaltens ………………. 27
3.3.3 Die Entwicklung des Konsums von Alkohol und Drogen …………………………. 31
3.3.4 Dosierung ……………………………………………………………………………………………34
4. Bewertung der Ergebnisse……………………………………………………………………………………. 36
5. Literatur……………………………………………………………………………………………………….

Lest den ganzen Bericht, lohnt sich schon allein wegen dem statistischen Material: Verthein_Haasen_2009_QS_Diamor_Zwischenbericht_II

Ab Juli Heroin auf Rezept

Baden-Württemberg will die umstrittene Herointherapie ab Juli ermöglichen. Das Land wird die neun geplanten Standorte finanziell unterstützen.

Stuttgart – Mit einer Verwaltungsvorschrift, die am 1. Juli 2010 in Kraft treten soll, will die Landesregierung die lange umstrittene Herointherapie für Schwerstabhängige unter ärztlicher Aufsicht ermöglichen. Ab diesem Zeitpunkt können die Regierungspräsidien dann ausgewählten Einrichtungen die Substitutionsbehandlung mit künstlich hergestelltem Heroin, dem sogenannten Diamorphin, erlauben. Das geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, die der SÜDWEST PRESSE vorliegt. Sie soll am Dienstag verabschiedet werden. In Fachkreisen wird damit gerechnet, dass Karlsruhe und Stuttgart als erste Standorte einen Antrag auf die Herointherapie einreichen werden. Als weitere Standorte sind Ulm, Ravensburg, Tübingen/Reutlingen, Mannheim, Freiburg, Heilbronn und Singen vorgesehen.

Um die vom Bund vorgegebene Behandlungsform rasch umzusetzen, nimmt das Land selbst Geld in die Hand. Pro Standort sei ein „Investitionszuschuss in Höhe von 100 000 Euro“ erforderlich, schreibt Sozialministerin Monika Stolz (CDU) in der Vorlage. Nur in Karlsruhe, das die Therapie bereits erprobt hat, fällt die Summe mit 50 000 Euro geringer aus. Bis 2013 will das Sozialressort daher für den sukzessiven Ausbau der Standorte durch Umschichtungen in seinem Etat 850 000 Euro bereitstellen.

Mit dem geplanten Beschluss endet der jahrelange Konflikt um die Behandlung von bis 300 Schwerstabhängigen im Land. Laut einer bundesweiten Studie verbessert die verschreibungspflichtige Herointherapie den Gesundheitszustand extrem Süchtiger so weit, dass sie in eine ausstiegsorientierte Behandlung wechseln können. Außerdem wird die Beschaffungskriminalität vermindert und die Drogenszene gelichtet. Stolz hatte sich dieser Sichtweise früh angeschlossen, weite Teile ihrer Partei indes stellten die Studie in Frage. 2006 hatte sogar ein CDU-Landesparteitag das Projekt abgelehnt, das das Land wegen der Bundesgesetzgebung nun nicht mehr stoppen kann. Es hätte die Umsetzung indes verzögern könnten, worauf es nun aber verzichtet.

Die hohen Anfangskosten verursacht das strenge Sicherheitskonzept. Es schreibt etwa vor, dass Diamorphin nur in fensterlosen Räumen aus Stahlbeton gelagert werden darf. Die Außenwände müssen mit Körperschallmeldern versehen und der Zugang elektronisch kontrolliert werden. Die Räume, in denen der Ersatzstoff unter Aufsicht konsumiert werden darf, müssen permanent videoüberwacht und die Aufzeichnungen dürfen erst nach 48 Stunden gelöscht werden. Während der Verabreichung von Diamorphin müssen in der Einrichtung mindestens drei Fachkräfte anwesend sein.

Kommentar:

Es ist ein später Sieg der Vernunft, wenn sich die Landesregierung nun anschickt, die Herointherapie aktiv zu unterstützen. Denn die Ergebnisse einer bereits 2006 abgeschlossenen bundesweiten Vergleichsstudie sind eindeutig: Bei Schwerstabhängigen ist die ärztlich kontrollierte Therapie mit künstlichem Heroin dem bisherigen Ersatzmittel Methadon überlegen. Den Patienten geht es gesundheitlich besser und sie sind auch seltener kriminell als Methadon-Patienten. Das spricht für die Therapie und relativiert die hohen Anfangskosten beträchtlich.

Trotz der eindeutigen Faktenlage hat sich die Landes-CDU lange gegen die Herointherapie gesperrt – auch, weil sie glaubte, dass sie mit Hilfen für Junkies in konservativen Kreisen nicht punkten kann. Doch zum einen hat der Bund die Bedenken nicht geteilt. Zum anderen haben selbst exponierte Vertreter der Konservativen wie Hessens Noch-Regierungschef Roland Koch nach anfänglicher Skepsis die Vorteile der Therapie erkannt: weniger Junkies in Parks, weniger Dealer, weniger Kriminalität, weniger Drogentote.

Der anstehende Kabinettsbeschluss ist daher eine große Chance. Denn damit ist ein Thema abgearbeitet, das extrem ideologisch belastet war und viel Ressourcen und Aufmerksamkeit gebunden hat. Die Chance besteht darin, dass nun wieder mehr Kräfte frei werden für drängendere Probleme wie Missbrauch von Alkohol und Medikamenten. ROLAND MUSCHEL

DiamorphineinUK 12

Beschreibt die notwendigen Indikation fuer eine Diamorphin-Verschreibung

im Vereinigten Koenigreich (England, Wales, Scotland and the nothern of  Eire!

Ebenso natuerlich die Praxis!