Die Krankenkassen haben die Behandlung von schwer Opiatabhängigen zur Regelleistung erklärt. Diamorphin darf nur in speziellen Einrichtungen verabreicht werden.
Hamburg. Die Behandlung schwerstkranker opiatabhängiger Patienten mit Diamorphin ist als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Für Hamburg haben Verbände der gesetzlichen Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) eine entsprechende Honorarvereinbarung geschlossen, wie die Krankenkassen am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten. Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Behandlung geprüft und insbesondere die Erfahrungen in den Modellversuchen unter anderem in Hamburg ausgewertet.
Bei Diamorphin handelt es sich den Angaben zufolge um synthetisches Heroin. Schwerstkranke opiatabhängige Patienten erhalten das Medikament, wenn sie mit herkömmlichen Methoden nicht therapierbar sind. Für diese Behandlung kommen laut G-BA-Beschluss ausschließlich schwerstabhängige Patienten infrage. Diese müssen seit mindestens fünf Jahren abhängig sein, zwei erfolglos beendete beziehungsweise abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Die Regelung sieht zudem vor, dass eine begleitende psychosoziale Betreuung mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten stattfindet. Die Behandlung mit Diamorphin darf nur in speziell dafür geeigneten Einrichtungen vorgenommen werden. In Hamburg ist dies die Ambulanz Altona der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen der Asklepios Klinik Nord. (dapd/abendblatt.de)